Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

(1.1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Erlebnisinsel Kinderanimation Jasmin Otto (EK_JO) mit der jeweiligen Gegenpartei (Auftraggeber).

(1.2) Zwischen den Parteien individuell schriftlich getroffene Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen, gehen diesen AGB vor.

(1.3) Etwaige andere AGB oder andere vorformulierte Vertragsklauseln des Auftraggebers kommen nicht zur Anwendung.

2. Vertragsgegenstand

(2.1) Die Parteien vereinbaren die Zusammenarbeit auf der Grundlage eines Angebots durch EK_JO. Mit Annahme des Angebots durch den Auftraggeber erteilt dieser den Auftrag an EK_JO, die im Angebot aufgeführten Leistungen auszuführen.

(2.2) EK_JO bietet Unterhaltungsangebote für Kinder an, keine Betreuung im Sinne einer Beaufsichtigung bzw. einer Inobhutnahme der Kinder. Die Teilnahme am Kinderprogramm erfolgt auf eigenes Risiko. Die Aufsichtspflicht für die Kinder liegt während der gesamten Veranstaltung bei den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten der Kinder bzw. beim Auftraggeber. EK_JO übernimmt keine Verantwortung dafür, wenn Kinder den Aktionsbereich bzw. das Veranstaltungsgelände verlassen. Weiter übernimmt EK_JO keine Verantwortung für Schäden oder Unfälle auf dem Aktionsgelände, sofern diese nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Unterhaltungsprogramm stehen.

(2.3) EK_JO ist darin frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

3. Vertragsabschluss

(3.1) Ein schriftliches Angebot ist sieben Tage ab dem Ausstellungsdatum gültig. 

(3.2) Ein Angebot zählt als angenommen, nachdem der Auftraggeber die vereinbarte Anzahlung geleistet hat.

(3.3) Die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber wird von EK_JO bestätigt (sog. Auftragsbestätigung). Alle vereinbarten Leistungen werden nochmals in der Auftragsbestätigung aufgeführt.

(3.4) Wünscht der Auftraggeber Änderungen gegenüber dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung, teilt ihm EK_JO innerhalb von zehn Tagen mit, ob die Änderungen möglich sind und welche Auswirkungen sie auf die Leistungen, Termine und Preise haben. An die Möglichkeit zur Änderung der Leistung ist EK_JO für zehn Tage gebunden. Für bereits gelieferte Produkte oder Leistungen gelten die Änderungen nicht. 

4. Leistungsumfang EK_JO

(4.1) Die von EK_JO zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der erhaltenen Auftragsbestätigung/dem Angebot.

(4.2) Sofern EK_JO an der Erfüllung des Auftrages gehindert sein sollte, verpflichtet sich EK_JO, den Auftraggeber rechtzeitig vorher darüber zu informieren.

(4.3) EK_JO behält sich das Recht vor, Leistungen, die zur Erfüllung des Auftrages beitragen, selbst wiederum bei Dritten einzukaufen/durch Dritte erfüllen zu lassen. Dafür schließt EK_JO, je nach Einzelfall, Dienstleistungsverträge mit Dritten ab. Das Dienstleistungsverhältnis zwischen EK_JO und dem Auftraggeber bleibt davon unberührt, so dass EK_JO alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers ist.

(4.4) Lieferungen, Produkte oder Leistungen, die im Angebot nicht enthalten sind, jedoch vom Vertragspartner verlangt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

(4.5) Bei Vertragsabschluss unvorhergesehenen Umständen, wie beispielsweise Wetterverhältnisse, Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, Sicherheitsrisiken, Epidemien, Unfälle oder Krankheiten, darf EK_JO, wenn möglich, das Unterhaltungsangebot oder einzelne vereinbarte Leistungen ändern. EK_JO ist aber bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. Erfolgt eine wesentliche Programmänderung oder hat die Programmänderung eine Preiserhöhung zur Folge, erfolgt vorab eine Absprache mit dem Auftraggeber. Bereits entstandene Kosten für Aufwendungen jeglicher Art werden bei einem Rücktritt dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. EK_JO entstehen dabei keine Kosten.

5. Preise 

(5.1) Die Preise werden in der Auftragsbestätigung/ im Angebot festgelegt. 

(5.2) Die Preise von EK_JO verstehen sich in Euro und exklusive Mehrwertsteuer. 

(5.3) Gemäß der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist EK_JO von der Umsatzsteuerpflicht befreit.

6. Zahlungsbedingungen

(6.1) Eine von EK_JO erhaltene Rechnung ist spätestens sieben Tage nach Rechnungsstellung auf das von EK_JO angegebene Geschäftskonto zu überweisen. 

(6.2) EK_JO behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Aufträge, insbesondere Aufträge von Privatpersonen, nur gegen Vorauszahlung des Preises auszuführen. Dies wird dem Auftraggeber im Angebot mitgeteilt. 

(6.3) Wird die Vorauszahlung nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist getätigt, ist EK_JO berechtigt vom Angebot zurückzutreten. Für ein erneutes Angebot gelten ggf. andere Konditionen.

7. Pflichten des Auftraggebers

(7.1) Der Auftraggeber weist die Besucher der Veranstaltung in angemessener Form darauf hin, dass es sich bei dem Programm von EK_JO um ein Unterhaltungsangebot für die Kinder handelt und nicht um eine dauerhafte Betreuung bzw. Beaufsichtigung der Kinder. Die Aufsichtspflicht liegt werden der gesamten Veranstaltung bei den Eltern/Erziehungsberechtigten.

(7.2) Der Auftraggeber stellt EK_JO den für die Durchführung des Events erforderlichen Rahmen zur Verfügung. Hierunter fallen insbesondere Aktionsflächen, Räume, Stühle/Tische und Strom- und Wasseranschlüsse. Individuelle Einzelheiten sind im Angebot bzw. Auftrag geregelt.

(7.3) Der Auftraggeber trägt Sorge dafür, dass - insbesondere auf Firmen- und Werksgeländen - potenzielle Gefahrenquellen für die Dauer der Veranstaltung beseitigt werden.

(7.4) Der Auftraggeber hat die von EK_JO in Rechnung gestellten Leistungen innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Rechnung zu zahlen. Die Höhe der Leistungsvergütung ergibt sich aus dem Auftrag, den der Kunde EK_JO erteilt hat.

(7.5) Eine Überschreitung der vereinbarten maximalen Teilnehmerzahl muss EK_JO bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden und bedarf der Zustimmung von EK_JO. Bei einer Erhöhung der Teilnehmerzahl kann EK_JO die zusätzlich entstandenen Kosten in Rechnung stellen.

8. Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber

(8.1) Zieht der Auftraggeber einen bereits erteilten Auftrag zurück, so hat er EK_JO umgehend über den Rücktritt zu informieren.

(8.2) Zieht der Auftraggeber einen bereits erteilten Auftrag aus Gründen zurück, die EK_JO nicht zu verantworten hat, stellt EK_JO Stornogebühren in Rechnung, weil für den vorgesehenen Termin u.U. andere Aufträge abgelehnt wurden.

Die Stornogebühren betragen bei einer Rücknahme von:

  • bis zu sechs Wochen vor dem geplanten Veranstaltungs-/Buchungstermin: 50% der Anzahlungssumme
  • bis zu vier Wochen vor dem geplanten Veranstaltungs-/Buchungstermin: 60 % der Anzahlungssumme

Bei einer Rücknahme des Auftrages von weniger als zehn Tagen vor dem geplanten Event-Termin wird die gesamte Anzahlungssumme fällig.

(8.3) Verpflichtet EK_JO im Auftrag des Auftraggebers für dessen Veranstaltung Drittanbieter (z.B. Aktionskünstler, Musiker, Clowns, Zauberer, Catering, Licht- und Bühnentechnik, Lieferanten von Fun-Geräten, etc.) gelten besondere Stornogebühren, die im Angebot schriftlich niedergeschrieben sind und mit der Auftragserteilung durch den Auftraggeber akzeptiert werden.

9. Absagen aufgrund höherer Gewalt

Wird eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt (Naturkatastrophen, Unwetter, Streik, etc.) entfallen die Stornogebühren.

10. Versicherung

(10.1) Die Teilnehmer sind durch EK_JO nicht versichert. Insbesondere für die Benutzung der Materialen und für die persönliche Ausrüstung der Teilnehmer übernimmt EK_JO keine Haftung. Bei einem etwaigen Unfall werden sämtliche Haftungs- und Schadenersatzansprüche gegenüber EK_JO abgelehnt.

(10.2) EK_JO verfügt über eine entsprechende Gewerbehaftpflichtversicherung für die angebotenen Dienstleistungen.

11. Haftung 

EK_JO haftet gegenüber dem Auftraggeber für grobfahrlässig oder absichtlich verursachte Schäden. Ansonsten wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen jede Gewährleistung/Haftung abgelehnt.

12. Foto- und Videoaufnahmen 

(12.1) Falls EK_JO beauftragt wird, während der Veranstaltung Foto- und/oder Videoaufnahmen für den Auftraggeber zu erstellen, werden diese dem Auftraggeber zum internen Gebrauch zur Verfügung gestellt.

(12.2) Wurde im Einzelfall schriftlich vereinbart, dass der Auftraggeber das Urheberrecht an der foto- bzw. videografischen Arbeit erhält, so behält EK_JO das Recht, diese Arbeit für eigene Zwecke zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Webseite, in Portfolios, an Ausstellungen, auf Social-Media-Plattformen etc. 

(12.3) Die Bestimmungen des Urheberrechts bleiben vorbehalten. 

(12.4) Wenn der Auftraggeber EK_JO angegeben hat, (bestimmte) Personen zu fotografieren bzw. zu filmen, so hat der Auftraggeber dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zur Foto- bzw. Videoaufnahmen und zum nachfolgenden Gebrauch der foto- bzw. videografischen Arbeit im Rahmen des Vertragszweckes gegeben haben.

Ein dementsprechendes Beiblatt kann von EK_JO ausgehändigt werden.

(12.5) Der Auftraggeber hat zudem dafür zu sorgen, dass bzgl. Gegenstände, Gerätschaft und Ort, die fotografiert bzw. gefilmt werden, kein Recht Dritter der Erstellung der foto- bzw. videografischen Arbeit und deren anschließenden Gebrauch im Rahmen des Vertragszweckes entgegensteht. 

(12.6) Falls die in den beiden vorherigen Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, EK_JO jede Zahlung (z.B. Schadenersatz) zurückzuerstatten, zu dem diese zugunsten der Berechtigten verpflichtet werden könnte. Außerdem für sämtliche im Zusammenhang mit der Bereinigung der Situation anfallenden Kosten (z.B. Kosten im Zusammenhang mit Vergleichs- oder Gerichtsverhandlungen) zu entschädigen.

13. Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen

EK_JO verpflichtet sich, über sämtliche Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers gegenüber Dritten, während und nach dem Vertragsverhältnis, Stillschweigen zu bewahren.

14. Sonstige Bestimmungen

Es gilt das Schriftlichkeitsgebot. Daher haben sämtliche den Vertrag und seine Erfüllung betreffenden Erklärungen schriftlich zu erfolgen; mündliche Nebenabreden bestehen nicht, es sei denn, sie wurden von beiden Parteien schriftlich bestätigt. Ausnahmen vom Schriftformerfordernis sind nur durch schriftliche Vereinbarungen zulässig.

15. Salvatorische Klausel 

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung sowie dem ursprünglich vereinbarten Vertragsgleichgewicht möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für etwaige Vertragslücken.

16. Rechtswahl, Gerichtsstand

(17.1) Das Rechtsverhältnis der Vertragsparteien untersteht dem deutschen Recht. 

(17.2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der EK_JO.

Anmerkung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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